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Wissenswertes zur Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Personen festlegen, wie sie im Krankheitsfall medizinisch behandelt werden möchten. Allerdings: Um gültig zu sein, muss das Dokument ganz konkrete Anforderungen erfüllen. Dies stellte kürzlich der Bundesgerichtshof klar. Der KreisSeniorenRat empfiehlt daher allen Besitzern eines solchen Schriftstückes, den Inhalt nach den neuesten Vorgaben zu prüfen.


Aktuelle Infos und Vordrucke zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beim KreisSeniorenRat

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um ein rechtlich bindendes Dokument. In ihm legt eine Person im Voraus fest, welche ärztlichen Maßnahmen sie in einem medizinischen Ernstfall wünscht oder nicht wünscht. Wirksam wird die Patientenverfügung in Fällen, in denen der Verfasser selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu bilden.

Der Jurist spricht dann von einer Einwilligungsunfähigkeit. Eine solche Situation kann, zum Beispiel durch einen schweren Unfall, auch bei jungen Menschen völlig unvorhergesehen eintreten. Jeder einzelne sollte sich daher frühzeitig mit dem Thema befassen.

Der Gesetzgeber sagt: Eine Patientenverfügung muss konkret und aussagekräftig formuliert werden. Allgemeine Angaben wie der Wunsch nach lebensverlängernden Maßnahmen reichen nicht aus.
Die genauen Umstände und Krankheiten, in denen man eine ganz bestimmte medizinische Behandlung wünscht, müssen präzise geschildert sein. Gleiches gilt für Maßnahmen, die unterlassen werden sollen.

Sind Passagen unklar formuliert, können sie unterschiedlich ausgelegt werden und sind für Ärzte nicht bindend.


Und: Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?


In der Geschäftsstelle des KreisSeniorenRats Enzkreis - Stadt Pforzheim erhalten Sie wissenswerte Informationen und Vordrucke.


Interessierte Senioren können einen Informationstermin vereinbaren.

Hier finden Sie unsere Kontaktinformationen:
(Telefon-Nr, e-Mail-Adresse, Geschäftsstelle)