In einer Patientenverfügung können Personen festlegen, wie sie im Krankheitsfall medizinisch behandelt werden möchten. Allerdings: Um gültig zu sein, muss das Dokument ganz konkrete Anforderungen erfüllen. Dies stellte kürzlich der Bundesgerichtshof klar. Der KreisSeniorenRat empfiehlt daher allen Besitzern eines solchen Schriftstückes, den Inhalt nach den neuesten Vorgaben zu prüfen.